Sehr geehrte Damen und Herren,
gegenwärtig können wir leider keine Stiftungsanträge entgegennehmen.
Bitte sehen Sie vorerst davon ab, mit uns diesbezüglich Kontakt aufzunehmen. Wir werden zum gegebenen Zeitpunkt auf unserer Stiftungswebseite darauf aufmerksam machen, wann eine Kontaktaufnahme und Antragstellung wieder möglich sind.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Individuelle Förderung
Wir möchten, dass Menschen auch in herausfordernden Lebenslagen möglichst lange in ihrer Wohnung und ihrem vertrauten Quartier verbleiben können. Wir wollen Menschen darin unterstützen, sich selber zu helfen.
Gemäß unserer Satzung leisten wir finanzielle Unterstützung:
- übergangsweise bei Mietzahlungsschwierigkeiten,
- beim Hausnotruf oder
- bei altersbedingt notwendigen Umbauten oder einem Umzug.
Stellen wir uns die Mieterin Getrud Maier und ihren Nachbarn Hubert Müller vor:
Gertrud Maier ist 70 Jahre alt und wohnt seit über 20 Jahren bei einer Genossenschaft zur Miete. Sie lebt allein in ihrer Wohnung und kann nur noch schlecht laufen. Von ihrer kleinen Rente muss sie nun nicht nur den Pflegedienst bezahlen, sondern auch die täglichen Ausgaben bestreiten, z. B. damit ihr täglich warmes Essen nach Hause gebracht wird. Das belastet ihr ohnehin schmales Budget, sodass Gertrud Maiers Rente fast nicht mehr für die Miete ausreicht.
Doch Frau Maier muss deshalb nicht gleich aus ihrer gewohnten Umgebung wegziehen. Sie hat einen Antrag bei der FLÜWO Stiftung gestellt und erhält von dort nun die erforderliche Unterstützung. Erleichtert hat sie ihrem Nachbarn Hubert Müller davon erzählt, der nach einem Sturz dringend auf Umbaumaßnahmen in seiner Wohnung und ein Hausnotrufsystem angewiesen ist. Auch in seinem Fall kann die FLÜWO Stiftung helfen. Nachdem Herr Müller ebenfalls einen Antrag gestellt hat, prüfte die Stiftung die Unterstützungsmöglichkeiten, beriet ihn und griff ihm schließlich bei den notwendigen Umbauten im Bad und der Suche nach dem für ihn geeigneten Hausnotrufpaket unter die Arme.
Die Förderung gilt für Mieter:innen, die in Wohnungen bei ehemals gemeinnützigen, kirchlichen, genossenschaftlichen oder kommunalen Wohnungsunternehmen wohnen. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis seit über 20 Jahren besteht und der Anteil der Miete am verfügbaren Einkommen mindestens 30 Prozent beträgt.
Vor Antragstellung bitten wir Sie, mit uns telefonischen Kontakt aufzunehmen, um die Möglichkeit einer Antragstellung zu besprechen.
Die FLÜWO Stiftung fördert wiederkehrende Projektmaßnahmen maximal dreimal. Wir entscheiden fortlaufend über eingereichte Anträge.
Ihre Ansprechpartnerin
Förderbeispiele
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Löffelstraße 22-24
70597 Stuttgart
Telefon
0711 9760-0
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