Individuelle Förderung
Wir möchten, dass Menschen auch in herausfordernden Lebenslagen möglichst lange und sicher in ihrer Wohnung und ihrem vertrauten Quartier verbleiben können. Und wir wollen Menschen stärken, sich selbst zu helfen. Daher leisten wir finanzielle Unterstützung für kommunikationstechnische Hilfsmittel wie z.B. einen Hausnotruf.
Stellen wir uns die Mieterin Getrud Maier vor:
Gertrud Maier ist 70 Jahre alt und wohnt seit über 20 Jahren bei einer Genossenschaft zur Miete. Sie lebt allein in ihrer Wohnung und muss von ihrer kleinen Rente neben den täglichen Ausgaben auch den Pflegedienst bestreiten. Frau Maier kann inzwischen nur noch schlecht laufen und ist sturzgefährdet.
Doch Frau Maier muss deshalb nicht gleich aus ihrer gewohnten Umgebung wegziehen: Sie hat einen Antrag bei der FLÜWO Stiftung gestellt und erhält nun eine Förderung eines Hausnotrufs, der auch über ein Armband ausgelöst werden kann. Durch den Hausnotruf fühlt sich Frau Maier nun sicherer, denn per Knopfdruck kann sie in einer Notsituation schnell und unkompliziert Hilfe rufen.
Die Förderung gilt für Mietende, die in Wohnungen bei ehemals gemeinnützigen, kirchlichen, genossenschaftlichen oder kommunalen Wohnungsunternehmen wohnen. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis seit über 20 Jahren besteht und der Anteil der Miete am verfügbaren Einkommen mindestens 30 Prozent beträgt.
Zudem muss eine gesundheitliche und finanzielle Bedürftigkeit bei der antragstellenden Person vorliegen. Bitte beachten Sie, dass die FLÜWO Stiftung diese Bedürftigkeit umfassend prüft.
Vor Antragstellung bitten wir Sie, mit uns telefonischen Kontakt aufzunehmen, um die Möglichkeit einer Antragstellung zu besprechen.
Die FLÜWO Stiftung fördert wiederkehrende Maßnahmen maximal dreimal. Wir entscheiden fortlaufend über eingereichte Anträge. 
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